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Leserkommentare

Heinz-Erwin am 18:42 Uhr 19.11.2011 :
Junger Vater! wie kommst Du denn dadrauf? Egal, d

Horst-Peter am 15:45 Uhr 17.11.2011 :
Grossartige Seite, ganz Klasse, würde mich freue

Marlene am 06:01 Uhr 03.11.2011 :
Schöne Seite, werde ich mal gleich meinen Freun

Nebojsa am 10:54 Uhr 23.10.2011 :
Selten so schnell von einer Seite überzeugt g

Ayl am 08:57 Uhr 22.10.2011 :
Super guter Blog mit vielen tollen Artikeln. W

17.01.2011, von Herfried

Neuvermietung

Sobald ein Mietverhältnis beendet wird, hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse sein Eigentum weiterhin zu vermieten. Dabei ist zu beachten, dass der Vermieter nunmehr keineswegs an die zuvor erhobene Mieteinnahme gebunden ist. Dies bedeutet, dass er bei der Wahl der Miete mit dem künftigen Mieter einen Konsens erzielen muss. Es gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Hat sich der Mieter entschlossen, den angebotenen Wohnraum zu dem festgelegten Preis zu beziehen, so gilt der geschlossene Vertrag als bindend. Dies gilt sogar dann, wenn der Mietspiegel deutlich unter dem veranschlagten Preis liegt. Das Gesetz schützt in diesem Fall lediglich den bereits sesshaften Mieter vor nachträglichen unbilligen Mieterhöhungen, die ihn möglicherweise so stark belasten können, dass er indirekt zu einem Auszug gezwungen wird. Vor Vertragsschluss hat sich der Mieter derweil über die Verhältnismäßigkeit des angebotenen Mietzinses selbst zu unterrichten. Ist er hingegen mit dem Mietpreis nicht einverstanden und führt er seine Unzufriedenheit auf den Mietspiegel zurück, so hat er dies in die Vertragsverhandlungen einzubeziehen. Des Weiteren steht dem Vermieter ein eingeschränktes Fragerecht zu. Beantwortet der neue Mieter diese Fragen wissentlich Falsch, so berechtigt dies den Vermieter bei Kenntniserlangung zu einer fristlosen Kündigung. Welche Fragen zulässig sind, ist hingegen in der Rechtsprechung umstritten. Das Gesetz macht keine klaren Aussagen. Weitgehend anerkannt ist jedoch, dass Fragen, die sich generell auf den Mietraum beziehen, zulässig und mithin wahrheitsgemäß zu beantworten sind.

Tags:Mieter, Vermieter,

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Kommentare:
Diskussion zu diesem Beitrag

Die neuesten Beiträge:

Gerti schrieb am 07:53 Uhr 20.3.2011
So süüüüß. Das hat mir echt geholfen!

Stephanie schrieb am 08:51 Uhr 19.3.2011
dieser Text ist super verfasst, hat dennoch potential zum erweitern

Gilda schrieb am 12:28 Uhr 20.1.2011
was würde ich nur ohne eure Seite machen, komme jeden Tag gerne vorbei und schaue, was es Neues gibt

Emma schrieb am 22:58 Uhr 19.1.2011
Super Seite. Ich bin immer äußert gerne hier. Tag für Tag. Lese immer wieder

Ilir schrieb am 13:15 Uhr 17.1.2011
Ich bin sicher, für eure Beiträge würden Leute auch Geld bezahlen! Echt toll

 

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